Haltung zur Verfassungsanpassung betreffend die Bilateralen III
Ich weiss, dass gewisse Kreise in Zug gerne meine Stimme für das obligatorische Referendum und somit zugunsten der Kommissioninitiative 26.425 sehen würden.
Als Ständerat habe ich über die Parteipolitik hinaus eine umfassendere Sichtweise einzunehmen. Im Vordergrund stehen für mich verfassungsrechtliche Aspekte, geht es bei dieser Frage des Referendums doch um eine Frage des Rechts. Zwar könnte dies politisch übersteuert werden, was wegen der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit theoretisch möglich ist, ich erachte dies jedoch als verfassungsrechtlich falsch, jedenfalls nicht angezeigt. Diese Überzeugung trage ich gerade als Angehöriger einer Partei, die den heutigen Rechtsstaat massgeblich mitgegründet hat und für welche die Rechtsstaatlichkeit und damit Verlässlichkeit der staatlichen Rahmenbedingen zentral ist. Ich habe diesen Vorschlag der Kommissionsinitiative der SPK-S 26.425 genau studiert und war auch in der APK-S damit befasst. Er überzeugt nicht (ebenso wenig wie ein «Referendum sui generis») und versucht, ein politisches Anliegen in eine Verfassungsänderung zu bringen, die nicht notwendig, vielmehr unter mehreren Aspekten äussert fragwürdig ist. Und welche das Referendumsrecht zu einer politischen statt rechtlichen Frage macht. Aus diesen Gründen lehne ich die Kommissionsinitiative der SPK-S ab, die über eine Verfassungsänderung ein obligatorisches Referendum erzwingen möchte. Auch ein obligatorisches Referendum ausserhalb der Verfassung («sui generis») hat für mich aus verfassungsrechtlichen und demokratiepolitischen Gründen keinen Raum.
Wenn ich diese Haltung nun ändern würde, würde ich meiner langjährigen politischen Haltung und auch meiner Geradlinigkeit untreu, was meine Integrität tangieren würde («So, wie Sie mich kennen», war mein letzter Wahlclaim). Ich würdige damit auch das Vertrauen vieler (auch bürgerlicher) Personen erschüttern, welche mich in meiner Haltung unterstützen.
Matthias Michel
So, wie Sie mich kennen