Freiheit im Wandel: Frei ist nur, wer seine Freiheit gebraucht

Das viel gehörte Bekenntnis, dass Freiheit kein Zustand ist, sondern immer wieder erkämpft und behauptet werden muss, teile ich. Auch, dass niemand, auch keine Partei, sich rühmen kann, die Freiheit alleine deuten zu können.

 

Sodann ändert sich im Verlauf der Zeit das Freiheitsverständnis: Bei Gründung unseres Bundesstaates war das Recht auf persönliche Freiheit noch nicht in der Verfassung verankert. Erst mit dem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention 1974 und explizit dann in der totalrevidierten Verfassung von 1999 wird dieses Freiheitsrecht ausdrücklich definiert. Ursprünglich dienten Grund- oder Freiheitsrechte dazu, der einzelnen Bürgerin und dem einzelnen Bürger Garantien gegen die Staatsmacht zu geben. In diesem urliberalen Verständnis gilt es, die Macht des Staates einzugrenzen.

Im Laufe der Zeit waren es weniger der Staat, als eher private Mächte – seien es grosse Unternehmen oder Medien – welche der bzw. dem Einzelnen plötzlich zur einschränkenden Gefahr wurden. So soll etwa das Kartellrecht gegen den Missbrauch vor markbeherrschenden Unternehmen schützen; interessanterweise wird gerade hier der Staat zum Schutzherr des freien Wettbewerbs – auch Liberale brauchen somit den Staat, ja sie waren vor 175 Jahren auch massgeblich verantwortlich für die Ausgestaltung unseres heutigen Bundesstaates!

Es ist ein Missverständnis zu meinen, ein Liberaler wolle keinen oder einen schwachen Staat. Es braucht einen klar begrenzten, in seiner Rolle aber starken Staat. Er kann und soll Freiheiten schützen, er baut aber auch auf sie: Ursprung meines Freiheitsverständnisses ist nämlich jeder Mensch, wir selber. Entsprechend dem Bekenntnis in unserer Bundesverfassung, «dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht».