Wohnraum: Zuger Modell der Verdichtung für mehr erschwinglichen Wohnraum

Mit der sich abzeichnenden Wohnraumknappheit erhalten linke Rezepte Aufschwung: Mit mehr Regulierung und staatlichem Wohnungsbau soll mehr, darunter preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden.

Das Anliegen an sich verständlich, das Rezept aber wenig tauglich, ja kontraproduktiv wie das Immobilienberatungsunternehmen IAZI aus jahrzehntelanger Erfahrung schreibt: «Aggressiver staatlicher Wohnungsbau verdrängt private Investoren und hängt stark vom staatlichen Budget ab. Strenge Wohnschutzgesetze samt Mietendeckel verknappen das Angebot noch weiter.» Dieselbe Studie zeigt, dass gerade die von links-grüner Seite geforderten und unterstützten Energie-, Lärm und Denkmalschutzvorschriften das Bauen verkomplizieren und verteuern, gerade auch zulasten der gemeinnützigen Bauträger. Diese Verteuerung soll dann wieder mittels Steuergeldern kompensiert werden. Diese Ansätze sind Schwanzbeisser helfen nicht weiter.

Ja, was ist denn angezeigt? Ich erkläre meinen Ansatz als Ständerat aus Sicht des Bundes, denn primär sind ja die Gemeinden und über die Raumplanungsgesetzgebung die Kantone zuständig. Der Bund seinerseits hat einen verfassungsmässigen Förderauftrag: Er «fördert den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus» (Art. 108 Bundesverfassung). Aus diversen Analysen geht hervor, dass der bestehende Siedlungsraum ungenügend genutzt wird; Verdichtungen hätten ein hohes Potenzial für neuen und auch erschwinglichen Wohnraum. Hier muss angesetzt werden. Und hier haben wir auch ein Stadtzuger Vorbild: Die städtische Bauordnung sieht spezielle Zonen vor: Wird hier der geforderte Anteil von mindestens 50% preisgünstiger Wohnraum erreicht, wird ein Ausnützungszuschlag von 10% gewährt, das heisst, man darf stärker Verdichten, um so den günstigen Wohnraum finanzieren zu können.

Nach diesem Zuger Modell habe ich in der Motion «Mit Verdichtung und gemeinnützigem Wohnungsbau gegen die Wohnungsnot» die Anpassung der Bundesgesetze verlangt: Die Kantone sollen in ihren Richtplänen Gebiete für eine verstärkte Verdichtung im Siedlungsgebiet mit entsprechenden Instrumenten sowie Zonen für den gemeinnützigen Wohnungsbau gegebenenfalls mit entsprechenden Ausnützungsboni bezeichnen. Also: Das Zuger Modell für die ganze Schweiz!